§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Burschenschaft Unterpaffenhofen“
2. Er führt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener Verein (e.V.)
3. Der Verein hat seinen Sitz in Germering
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Der Verein hat den Zweck
• altes Brauchtum aufrechtzuerhalten
• die Meinungsbildung zu kulturellen, politischen und sozialen Fragen zu fördern
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Mittel des
Vereins werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder männliche Jugendliche ab 16 Jahren werden (nicht voll geschäftsfähige
Personen bedürfen der Zustimmung der Erziehungsbeauftragten).
§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft
1. Die Aufnahme ist beim Vorstand zu beantragen
2. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand
3. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab und hält der Antragsteller seinen Antrag aufrecht, ist
die Mitgliederversammlung zur endgültigen Entscheidung einzuberufen. Der Antragsteller ist
in der Mitgliederversammlung anzuhören
4. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Ersten des Antragsmonats
5. Die Mitgliedschaft endet durch
• Heirat
• Austritt
• Ausschluß
• Tod
6. Der Austritt ist bei dem Vorstand schriftlich mitzuteilen
7. Der Ausschluß ist nur bei wichtigem Grund zulässig
8. Über einen Ausschluß entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes
9. Der Vorstand hat seinen Antrag dem auszuschließenden Mitglied mindestens eine Woche
vor der Versammlung mitzuteilen
10. Vor einem Ausschluß ist das auszuschließende Mitglied anzuhören
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Alle Mitglieder haben
• das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
• das Recht dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten
2. Die Mitglieder sind verpflichtet
• die Ziele des Vereins nach Kräften zu fördern
• den Mitgliedsbeitrag reichtzeitig zu zahlen
§ 6 Mitgliedsbeitrag
1. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten
2. Seine Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung
3. Die Mitgliedsbeiträge sind bis spätestens 31.03. des jeweiligen Geschäftsjahres zu
entrichten. Eine Rückerstattung bei Ausscheiden aus dem Verein erfolgt nicht
4. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
1. Der Vorstand (§ 8 der Satzung)
2. Die Mitgliederversammlung (§9, 10 und 12 der Satzung)
§ 8 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem
Schriftführer und dem Pressewart
2. Dem Vorsitzenden, bei Verhinderung seinem Stellvertreter, obliegt die Leitung der
Versammlung und Sitzungen. Der Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten beide den
Verein jeweils einzeln nach außen. Der Vorsitzende legt der Mitgliederversammlung jährlich
einen Rechenschaftsbericht vor
3. Der Kassier verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben.
Er legt der Mitgliederversammlung nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres einen
Kassenbericht vor
4. Der Schriftführer ist für die Protokollierung der Vorstandssitzungen bzw.
Mitgliederversammlungen verantwortlich
5. Der Pressewart ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig
6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden und
bei dessen Verhinderungen vom 2. Vorsitzenden einberufen werden. Der Vorstand ist
beschlußfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei
Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreters
7. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes sind die verbleibenden Vorstandsmitglieder
ermächtigt, ein Vereinsmitglied kommissarisch mit den Aufgaben des ausscheidenden
Vorstandsmitgliedes, bis zu den Nächsten Neuwahlen zu betrauen. Das Amt des 1.
Vorsitzenden kann nicht kommissarisch übertragen werden
§ 9 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
2. die Wahl des Vorstandes. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt
3. Die Wahl von zwei Kassenprüfern. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Vereinskasse
und die Buchführung jederzeit zu überprüfen
4. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern
5. Die Beschlußfassung über Satzungsänderungen und alle sonstigen ihr unterbreiteten
Anträge
6. Die Entlastung des Vorstandes und des Kassiers
7. Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
8. Die Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge
9. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung
10. Die Mitgliederversammlung fasst Ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit
11. Die Wahl der Vorstandsmitglieder sowie der Kassenprüfer
§ 10 Satzungsänderung
Eine Änderung der Satzung kann nur die Mitgliederversammlung beschließen. Bei der Einladung ist
die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung anzugeben. Es ist eine ¾ Mehrheit der
abgegebenen Stimmen nötig
§ 11 Geschäftsgang
1. Der 1. Vorsitzende beruft nach Bedarf oder auf Antrag von drei Vorstandsmitgliedern,
mindestens jedoch dreimal jährlich, Vorstandssitzungen ein
2. Der Vorstand beruft nach Bedarf oder auf Antrag eines Viertels der Mitglieder, mindestens
jedoch einmal jährlich, eine Mitgliederversammlung ein
3. Die Einberufung erfolgt schriftlich. Die Ladungsfrist beträgt eine Woche
§ 12 Vereinsauflösung
1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei ¾ der
abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen. Die Einladung muss den
Tagesordnungspunkt „Auflösung des Vereins“ enthalten
2. Die Liquidität erfolgt durch den Vorstand (§ 8 der Satzung)
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen
des Vereins an den Sozialdienst Unterpfaffenhofen-Germering e.V., der es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat